Grüne Karte – eine Police für Reisen mit dem Auto ins Ausland

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Die Bezahlung und Registrierung erfolgt komplett online. Derzeit wird die Grüne Karte von Grenzschutzbeamten in elektronischer Form akzeptiert. Sie erhalten es an die angegebene E-Mail

Vorteile
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Elektronische Versicherungspolice
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Bequeme Zahlung
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Schnelle Lieferung
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Auszahlungsgarantie
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Schnelle Erstellung

Wie es funktioniert

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Schritt #1

Füllen Sie einen Versicherungsantrag aus

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Schritt #2

Bezahlen Sie Ihre Rechnung in irgendeiner Form

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Schritt #3

Erhalten Sie den Versicherungsvertrag

Offenlegung von Informationen über das Standard-Versicherungsprodukt

Vermögensinteressen, die dem ukrainischen Recht nicht widersprechen und mit der Erstattung von Schäden an Leben, Gesundheit oder Eigentum infolge eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung des versicherten Fahrzeugs verbunden sind.

Das Versicherungsrisiko ist ein Schaden an Leben, Gesundheit oder Eigentum von Opfern infolge eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung versicherter Fahrzeuge, der eine Haftung gegenüber den Opfern begründet. Fahrzeuge, die nicht in der Ukraine zugelassen sind, sind nicht versichert. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden, die dem Verursacher selbst oder dessen Fahrzeug zugefügt wurden.

Die Versicherungssumme wird vom internationalen Grüne-Karte-Büro festgelegt und hängt von dem Land ab, in dessen Rechtsordnung das Versicherungsereignis eingetreten ist. Informationen unter dem Link https://www.cobx.org/sites/default/files/2023-06/MinimumAmountOfCoverage-2023-05-22.pdf

Der Versicherungsbetrag wird von der Versicherungsgesellschaft festgelegt und hängt von der Transportart, dem Geltungsbereich und der Laufzeit des Zertifikats ab.

Selbstbehalt ist nicht anwendbar.

Geltungsbereich des Versicherungsvertrags

Der Vertrag gilt im Gebiet der im Grüne-Karte-Zertifikat angegebenen Länder. Die Deckung für Aserbaidschan, Zypern und Serbien ist auf das von ihren Regierungen kontrollierte Gebiet beschränkt.

Länder, in denen die Police gilt: Österreich, Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Liechtenstein, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien, Israel, Iran, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Marokko, Moldawien, Nordmazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tunesien, Türkei.

Vertragslaufzeit

Der Vertrag kann für 15 Tage, 21 Tage, 1 Monat, 2 Monate, 3 Monate, 4 Monate, 5 Monate, 6 Monate, 7 Monate, 8 Monate, 9 Monate, 10 Monate, 11 Monate oder ein Jahr abgeschlossen werden. Eine Verlängerung ist nur durch den Abschluss eines neuen Vertrags möglich.

Wenn der Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen nicht einhält (z. B. die Prämie nicht zahlt oder einen Unfall nicht rechtzeitig meldet), kann dies ein Grund für die Ablehnung von Zahlungen sein.

Die „Grüne Karte” wird separat verkauft, ohne dass andere Waren oder Dienstleistungen erworben werden müssen.

Der Agent gewährt Rabatte und zusätzliche Vorteile beim Abschluss von Versicherungspolicen auf Kosten seiner eigenen Provision.

  1. Angaben zum Versicherungsnehmer:
    • Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden) oder Bezeichnung des Versicherungsnehmers
    • RNOKPP (oder, falls nicht vorhanden, Passnummer und -serie — bei natürlichen Personen)/USREOU (bei juristischen Personen);
    • Ausweisdokument des Versicherungsnehmers als natürliche Person
    • Geburtsdatum des Versicherungsnehmers als natürliche Person
    • Wohnsitz/Standort
    • Angabe der ukrainischen Ansässigkeit des Versicherungsnehmers
    • Typ des Versicherungsnehmers
    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse
  2. Angaben zum Fahrzeug (FZ):
    • FZ-Kategoriecode (A. Personenkraftwagen, B. Motorrad, C. Lastkraftwagen oder Zugmaschine, D. Moped oder Fahrrad mit Hilfsmotor, E. Bus, F. Anhänger);
    • Typ
    • Marke
    • Modell
    • Kennzeichen
    • Baujahr
    • VIN (Karosserie-, Fahrgestell-, Rahmennummer)
  3. Gewünschter Geltungsbereich des Versicherungsvertrags (gemäß Liste).
  4. Geplantes Startdatum des internationalen Versicherungsvertrags und Versicherungszeitraum
  5. Sonstige Informationen, die der Versicherer für den Abschluss des internationalen Versicherungsvertrags benötigt.

Die oben genannten Informationen werden vom Versicherungsnehmer dem Versicherer durch Ausfüllen der entsprechenden Daten im ITS des Agenten übermittelt

Ausnahmen und Zahlungsablehnungen

Zahlungen werden nicht geleistet, wenn:

  • Der Schaden nicht unter die zivilrechtliche Haftung fällt.
  • Schaden, der dem Unfallverursacher selbst zugefügt wurde. Der Versicherer erstattet keine Schäden an dem Fahrzeug, das den Unfall verursacht hat, oder an Gegenständen, die sich in diesem Fahrzeug befanden.
  • Schaden bei Nutzung des Fahrzeugs in Sonderfällen. Wenn das Fahrzeug während einer Probefahrt oder offiziellen Wettkämpfen verwendet wurde, greift der Versicherungsschutz nicht.
  • Schäden durch Strahlungseinwirkung und nukleare Ereignisse. Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die mit ionisierender Strahlung, Kernbrennstoff oder anderen gefährlichen Eigenschaften explosiver Kernverbindungen zusammenhängen.
  • Schäden an hochwertigem Eigentum. Zahlungen erfolgen nicht für Schäden an Antiquitäten, Edelmetallen, Steinen, Schmuck, religiösen Gegenständen, Gemälden, Manuskripten, Geld, Wertpapieren sowie philatelistischen oder numismatischen Sammlungen.
  • Schäden durch außergewöhnliche Umstände. Wenn der Unfall infolge von Massenunruhen, Terrorakten, Naturkatastrophen, Munitionsexplosionen oder sonstigen höherer Gewalt eingetreten ist, deckt die Versicherung solche Schäden nicht ab.
  • Schäden am Unfallverursacher-Fahrer. Die Versicherungsgesellschaft deckt keine Schäden an Leben oder Gesundheit des Fahrers des Fahrzeugs ab, das den Unfall verursacht hat.

Gründe für die Ablehnung der Versicherungsleistung:

  • Vorsätzliche Handlungen. Wenn der Schaden durch vorsätzliche Handlungen der Person entstand, deren Haftung versichert ist (Versicherungsnehmer, Fahrer oder Geschädigter), kann die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung ablehnen. Diese Regel gilt nicht für Fälle, in denen die Handlungen mit der Erfüllung dienstlicher oder bürgerschaftlicher Pflichten zusammenhängen, sowie für Situationen der Notwehr oder des Schutzes von Leben und Eigentum.
  • Straftaten. Wenn der Unfall auf eine vorsätzliche Straftat des Fahrzeugführers oder Fahrzeugeigentümers zurückzuführen ist, wird keine Versicherungsleistung erbracht.
  • Nichterfüllung von Pflichten durch den Geschädigten. Wenn der Geschädigte oder eine andere anspruchsberechtigte Person ihre Pflichten nicht erfüllt hat (z. B. keinen Versicherungsfall-Antrag eingereicht oder keine notwendigen Unfallnachweisdokumente vorgelegt hat), kann die Versicherungsgesellschaft die Zahlung ablehnen.
  • Versäumte Antragsfristen. Wenn der Geschädigte den Versicherungsfall-Antrag nicht rechtzeitig einreicht, was für die Ermittlung wichtig ist, wird die Versicherung nicht ausgezahlt. Die Antragsfrist beträgt höchstens ein Jahr für Sachschäden und höchstens drei Jahre für Gesundheits- oder Lebensschäden des Opfers, gerechnet ab dem Unfallzeitpunkt.

Limits und Zahlungsverfahren

Das Haftungslimit wird durch das Recht des Landes bestimmt, in dem der Unfall eingetreten ist. Zahlungen erfolgen gemäß dem Recht dieses Landes.

Vor Vertragsabschluss muss der Kunde die offengelegten Informationen über den Versicherer und das Versicherungsprodukt zur Kenntnis nehmen, gibt für die Risikobeurteilung wesentliche Informationen ein, erhält ein Angebot mit den eingegebenen Daten und dem gebildeten individuellen Vertragsteil. Über Informations- und Kommunikationssysteme erhält der Kunde einen Einmalidentifikator und bestätigt damit die Kenntnisnahme des Angebots. Der Kunde bezahlt den Vertrag spätestens bis zum Ende des aktuellen Tages nach Kiewer Zeit und erhält den Vertrag, der vom Kunden mit dem Einmalidentifikator und der elektronischen Signatur seitens des Versicherers oder Vermittlers unterzeichnet ist.

Das Vorhandensein eines Eintrags kann unter dem Link überprüft werden https://cbd.mtsbu.ua/MTSBU_Pages/Tree.aspx?autoauth=true

Bei internationalen Grüne-Karte-Versicherungsverträgen sind gesetzlich keine Vergünstigungen vorgesehen

Der Grüne-Karte-Vertrag sieht eine Versicherung von Schäden gegenüber Dritten vor. Ein Eigentümerwechsel beendet den Vertrag nicht; er bleibt bis zum Ende seiner Laufzeit gültig, und die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen auf den neuen Eigentümer des genannten Fahrzeugs über.

Das Motorversicherungsbüro der Ukraine (MTSBU) ist der einzige Zusammenschluss von Versicherern, die die Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung von Kfz-Haltern für Schäden gegenüber Dritten durchführen. Adresse: Kiew, Rusaniwskyj Bulvar, 8

Postanschrift: 02653, Kiew, Rusaniwskyj Bulvar, 8

E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Mo.–Do. 09:00–18:00, Fr. 09:00–16:45, Mittagspause 13:00–13:45

Telefon: +38 (044) 239-20-30

Die Liste der Schritte zur Erlangung der Regulierungszahlung kann unter dem Link eingesehen werden https://mtsbu.ua/dtp/dtp-z-vini-vodiya-iz-strahovim-sertifikatom-zelena-kartka

Direkte Schadensregulierung ist bei Grüne-Karte-Verträgen nicht vorgesehen